ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE GÄSTEZIMMER- UND GÄSTEWOHNUNGSAUFNAHMEVERTRAG [AGB] 

GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern und -wohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension VILLA ANA.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Gästezimmer oder -wohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind nicht gestattet und bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension VILLA ANA.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

PARTNER-HAFTUNG, VERJÄHRUNG

  1. Der Vertrag kommt durch die verbindliche Buchung des Kunden und Annahme/Buchungsbestätigung an den Kunden durch die Pension VILLA ANA zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind die Pension und der buchende Kunde. Er haftet für alle Verpflichtungen aus dem Pensionaufnahmevertrag. Hat ein Kunde für einen Dritten gebucht, haftet er der Pension gegenüber ebenfalls für alle Verpflichtungen aus dem Pensionaufnahmevertrag sowie weiterer Ansprüche, z. B. Schadensersatzforderungen, sofern die Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt, dass dieser diese Verpflichtungen und Haftung übernimmt.
  3. Die Pension haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Pension beschränkt.
  4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
  5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Pension auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden/Gast gebuchten Zimmer/Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer/Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Es gelten die zur Vertragserfüllung geltenden Mietpreise für Zimmer und Gästewohnungen.
  4. Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension zustimmt.
  5. Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pension ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Pension des einen höheren Schadens vorbehalten.
  6. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine kann im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Der Kunde/Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder mindern.

RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNGEN)

  1. Ein Rücktritt des Kunden/Gast von dem mit der Pension geschlossenen Buchungsvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Übernachtungspreis aus dem Buchungsvertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde/Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihm zu vertretender Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  2. Sofern zwischen der Pension und dem Kunden/Gast ein Termin zum Rücktritt vom Buchungsvertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde/Gast bis dahin vom Buchungsvertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden/Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Der Pension steht es frei, den ihr entstehenden und vom Kunden/Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde/Gast ist dann verpflichtet bis zu 100 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden/Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Pension entstandener Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

Fristen für Rücktritt/Stornierung von Gästezimmern/Gästewohnungen:
– bis 21 Tage vor Mietbeginn 40 % vom Übernachtungspreis
– bis 14 Tage vor Mietbeginn 60 % vom Übernachtungspreis
– bis 7 Tage vor Mietbeginn 80 % vom Übernachtungspreis
– weniger als 7 Tage vor Mietbeginn 100 % vom Übernachtungspreis

RÜCKTRITT DER PESNION

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Widerrechtliches Rauchen im Zimmer z. B. berechtigt zur sofortigen Kündigung des Zimmers. Ferner kann die Pension vom Vertrag zurücktreten, wenn Zimmer/Gästewohnungen unter irreführenden Zwecken oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden und die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann. Dies gilt ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist oder ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
  4. Die Pension hat den Kunden/Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer/Gästewohnungen stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

HAFTUNG DER PENSION

  1. Die Pension haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Pension zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich der Pension Anzeige macht § 703 BGB).
  3. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf öffentlichem Straßenland abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht.
  4. Weckaufträge werden von der Pension mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
  5. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Pension übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wusch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

NICHTRAUCHERBESTIMMUNGEN

  1. In der gesamten Pension und den öffentlichen Räumlichkeiten der Pension, auch im Hausflur, ist das Rauchen nicht gestattet. Wir bitten alle unsere Gäste das Rauchverbot in unserer Pension unbedingt einzuhalten. Bei Nichteinhaltung sind wir gezwungen, Ihnen für die Sonderreinigung in Höhe von 100,00 Euro zu berechnen. Der Reinigungsprozess dauert 4 bis 8 Stunden.
  2. Die Verunreinigung unserer Räumlichkeiten/Gästezimmer gilt als Sachbeschädigung. Verluste durch Nichtvermietbarkeit des Zimmers wegen Verschmutzung/Nikotingeruch werden ebenfalls berechnet. Die Kosten der Reinigung werden bei Nichtleistung rechtlich eingeklagt.

MITBRINGEN VON HUNDEN

  1. Hunde müssen spätestens in der Buchung mit Rasse und Geschlecht angegeben werden. Von der Pension schriftlich bestätigte Hunde dürfen mitgeführt werden. Wir bitten für den Hund entsprechende Liege und Schlafmöglichkeiten mitzubringen, da die Tiere nicht auf unseren Betten nächtigen dürfen. Bei Nichteinhaltung trägt der Hundebesitzer die entstandenen Kosten inklusive der Reinigungskosten. Der Hund muss innerhalb der allgemeinen Räumlichkeiten der Pension immer an einer kurzen Leine geführt werden, die Frühstücksterrasse und die Küche dürfen mit Hund nicht betreten werden.
  2. Mitgebrachte, angemeldete Hunde dürfen nicht im Gästezimmer allein zurückgelassen werden, wenn die Besitzer die Pension verlassen. Hunde, die dauerhaft bellen, müssen außer Haus gebracht werden. Die Hundebesitzer haften für alle Schäden oder Verschmutzungen durch ihren Hund. Bei Nichteinhaltung der Hausordnung kann die Pension entscheiden vom Vertrag zurückzutreten ohne Ansprüche seitens des Kunden/Gastes.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Pension- oder Gästewohnungsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- u. Wechselstreitigkeiten – ist im kfm. Verkehr der Sitz der Pension. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für die Unterkunftaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.R